AGB
Ankaufsbedingungen von Altgoldcheck.
Stand Juli 2026.
1. Anbieter
Altgoldcheck
Inhaber: Nathaniel Atak
Holstenstraße 51
24103 Kiel
Deutschland
Telefon: 0176 84144773
E-Mail: ankauf@altgoldcheck.de
2. Geltungsbereich
Diese Ankaufsbedingungen gelten für den Ankauf von Edelmetallen, Altgold, Schmuck, Münzen, Zahngold, Silber, Platin, Palladium und vergleichbaren Gegenständen durch Altgoldcheck innerhalb Deutschlands. Altgoldcheck richtet sich mit seinem Angebot ausschließlich an Kunden mit Wohnsitz oder Sitz in Deutschland.
3. Vertragsgegenstand
Altgoldcheck bietet Kunden die Möglichkeit, Edelmetalle, Schmuck und vergleichbare Gegenstände zur Prüfung und zum möglichen Ankauf einzusenden.
Die Einsendung der Ware stellt noch keinen Verkauf der Ware an Altgoldcheck dar. Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn Altgoldcheck dem Kunden nach Prüfung der Ware ein Ankaufangebot unterbreitet und der Kunde dieses Angebot ausdrücklich annimmt.
4. Versandmaterial und Einsendung
Der Kunde kann bei Altgoldcheck Versandmaterial anfordern. Der Kunde ist verpflichtet, die eingesandten Gegenstände sorgfältig und sicher zu verpacken und die von Altgoldcheck bereitgestellten Versandhinweise zu beachten.
Altgoldcheck übernimmt die Kosten für den Versand an Altgoldcheck, sofern der Kunde das von Altgoldcheck bereitgestellte Versandmaterial und den von Altgoldcheck vorgegebenen Versandweg nutzt.
Sendet der Kunde Ware auf anderem Wege ein, erfolgt dies auf eigenes Risiko des Kunden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
5. Angaben des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, vollständige und richtige Angaben zu machen, insbesondere zu Name, Anschrift, Kontaktdaten und Bankverbindung.
Der Kunde muss telefonisch oder per E-Mail erreichbar sein, damit das Ankaufangebot besprochen und bestätigt werden kann.
Altgoldcheck haftet nicht für Verzögerungen, Fehlüberweisungen oder sonstige Nachteile, die durch falsche oder unvollständige Angaben des Kunden entstehen.
6. Prüfung der Ware
Nach Eingang der Sendung prüft Altgoldcheck die eingesandten Gegenstände insbesondere nach Art, Gewicht, Legierung, Edelmetallgehalt, Zustand, Echtheit, Verwertbarkeit und aktuellem Ankaufskurs. Die Bewertung erfolgt nach fachlicher Prüfung durch Altgoldcheck. Maßgeblich sind insbesondere der festgestellte Edelmetallgehalt, das festgestellte Gewicht und die am Bewertungstag geltenden Ankaufskonditionen von Altgoldcheck.
Altgoldcheck ist nicht verpflichtet, eingesandte Gegenstände anzukaufen.
7. Ankaufangebot
Nach Prüfung der eingesandten Ware unterbreitet Altgoldcheck dem Kunden ein Ankaufangebot.
Das Angebot wird in der Regel telefonisch mit dem Kunden besprochen. Zusätzlich erhält der Kunde eine Bestätigung des Angebots per E-Mail oder über einen anderen vom Kunden angegebenen Kommunikationsweg.
Das Ankaufangebot enthält den angebotenen Ankaufpreis und gegebenenfalls weitere wichtige Informationen zur Bewertung.
8. Annahme des Ankaufangebots
Der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde das Ankaufangebot ausdrücklich annimmt.
Die Annahme kann insbesondere erfolgen durch:
Bestätigung per E-Mail,
Antwortnachricht,
Bestätigung während des Telefonats mit anschließender schriftlicher Bestätigung,
Bestätigung über einen Link oder Button,
oder durch eine andere eindeutige Erklärung des Kunden.
Ein bloßes Schweigen des Kunden gilt nicht als Annahme.
9. Angebotsfrist und verspätete Annahme
Sofern im Ankaufangebot keine andere Frist genannt wird, gilt das Angebot für 24 Stunden ab Zugang beim Kunden.
Nimmt der Kunde das Angebot nicht innerhalb dieser Frist an, ist Altgoldcheck an das Angebot nicht mehr gebunden.
Eine verspätete Annahme durch den Kunden gilt als neuer Antrag des Kunden. Altgoldcheck kann diesen Antrag annehmen, den Ankaufspreis anhand des aktuellen Edelmetallkurses neu berechnen oder den Ankauf ablehnen.
10. Auszahlung
Nach Annahme des Ankaufangebots zahlt Altgoldcheck den vereinbarten Ankaufpreis per Banküberweisung auf das vom Kunden angegebene Bankkonto aus.
Eine Barauszahlung erfolgt nicht.
Die Auszahlung erfolgt unabhängig von der Höhe des Betrags ausschließlich per Überweisung.
Altgoldcheck ist berechtigt, vor Auszahlung eine Identitätsprüfung des Kunden zu verlangen, insbesondere bei höheren Beträgen, auffälligen Transaktionen, unklaren Eigentumsverhältnissen oder gesetzlichen Prüfpflichten.
11. Eigentumsübergang
Das Eigentum an den angekauften Gegenständen geht erst mit Zustandekommen des Kaufvertrags und Auszahlung des Ankaufpreises auf Altgoldcheck über.
Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der Kunde Eigentümer der eingesandten Gegenstände.
Nach Annahme des Ankaufangebots und Auszahlung des Ankaufpreises ist eine Rücksendung der Ware ausgeschlossen.
12. Keine Rücksendung nach Vertragsschluss
Nach Zustandekommen des Kaufvertrags ist Altgoldcheck berechtigt, die angekauften Gegenstände weiterzuveräußern, einzuschmelzen, zu analysieren, zu trennen, zu bearbeiten oder anderweitig zu verwerten.
Eine Rückgabe oder Rücksendung der angekauften Gegenstände ist nach Annahme des Ankaufangebots und Auszahlung ausgeschlossen.
Dies gilt auch dann, wenn der Kunde seine Entscheidung später ändern möchte.
13. Umgang mit nicht angenommenen Angeboten
Kommt kein Kaufvertrag zustande, weil der Kunde das Ankaufangebot nicht annimmt, nicht erreichbar ist oder die erforderliche Bestätigung nicht abgibt, erfolgt keine Auszahlung und keine Verwertung der Ware.
Altgoldcheck wird den Kunden erneut kontaktieren und die weitere Vorgehensweise abstimmen.
Eine Rücksendung erfolgt nur, wenn dies gesetzlich zwingend erforderlich ist oder Altgoldcheck einer Rücksendung ausdrücklich zustimmt.
14. Nicht ankauffähige Ware
Altgoldcheck kann den Ankauf ablehnen, insbesondere bei:
Modeschmuck,
Fälschungen,
nicht verwertbarer Ware,
zweifelhafter Herkunft,
fehlender oder verweigerter Identitätsprüfung,
Verdacht auf strafbare Handlungen,
oder wenn gesetzliche Pflichten einem Ankauf entgegenstehen.
Besteht der Verdacht, dass eingesandte Gegenstände aus einer Straftat stammen oder nicht dem Kunden gehören, kann Altgoldcheck die Auszahlung zurückhalten, den Ankauf ablehnen und zuständige Behörden informieren.
15. Eigentum und Berechtigung des Kunden
Der Kunde versichert, dass er Eigentümer der eingesandten Gegenstände ist oder zur Veräußerung wirksam berechtigt ist.
Der Kunde versichert außerdem, dass die eingesandten Gegenstände nicht aus einer Straftat stammen, nicht verpfändet sind und keine Rechte Dritter daran bestehen. Der Kunde stellt Altgoldcheck von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass der Kunde entgegen dieser Erklärung nicht Eigentümer oder nicht verfügungsberechtigt war.
16. Identitätsprüfung und gesetzliche Mitwirkungspflichten
Altgoldcheck kann gesetzlich verpflichtet sein, Kunden zu identifizieren, Angaben zu prüfen, Unterlagen anzufordern, Transaktionen zu dokumentieren oder Verdachtsmeldungen abzugeben.
Der Kunde verpflichtet sich, die hierfür erforderlichen Angaben und Nachweise vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.
Kommt der Kunde einer erforderlichen Mitwirkung nicht nach, kann Altgoldcheck den Ankauf ablehnen, die Auszahlung zurückhalten oder die weitere Bearbeitung aussetzen.
17. Versandrisiko
Nutzt der Kunde das von Altgoldcheck bereitgestellte Versandmaterial und den von Altgoldcheck vorgegebenen Versandweg, übernimmt Altgoldcheck die Versandkosten.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware ordnungsgemäß zu verpacken und die Versandhinweise einzuhalten.
Für Schäden oder Verluste, die auf eine unsachgemäße Verpackung, falsche Angaben oder einen vom Kunden eigenständig gewählten Versandweg zurückzuführen sind, haftet Altgoldcheck nicht, soweit Altgoldcheck den Schaden nicht zu vertreten hat.
18. Kommunikation
Die Kommunikation zwischen Altgoldcheck und dem Kunden kann telefonisch, per E-Mail, SMS, WhatsApp oder über andere vom Kunden angegebene Kommunikationswege erfolgen.
Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass er unter den angegebenen Kontaktdaten erreichbar ist und Nachrichten von Altgoldcheck empfangen kann.
Ankaufangebote, Bestätigungen und sonstige vertragsrelevante Erklärungen können per E-Mail übermittelt werden.
19. Datenschutz
Altgoldcheck verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zur Abwicklung des Ankaufs, zur Kommunikation, zur Auszahlung, zur Identitätsprüfung und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Altgoldcheck.
20. Haftung
Altgoldcheck haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Altgoldcheck nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.
21. Verbraucherstreitbeilegung
Altgoldcheck ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
22. Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht.
23. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gilt, soweit gesetzlich zulässig, Kiel als Gerichtsstand.
Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand Kiel.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich nicht zulässig ist.
24. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Ankaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.